Drucksache 120/21
– Die Fraktion Bürgerliste – Bündnis 90 / Die Grünen sieht die Gebührenerhöhung für die Elternbeiträge sehr kritisch
– Einerseits haben wir seit 2017 nichts erhöht und andererseits müssen wir jetzt nachlegen.
– Mit diesem Beschluss letzten Jahres keine Erhöhung vorzunehmen, haben wir uns ein faules Ei gelegt. Jetzt rächt sich das.
– Wie vermitteln wir Eltern, die gerade jetzt in der Zeit der Pandemie Berufstätigkeit, Kinderbetreuung, Homeschooling usw. stemmen mussten eine Gebührenerhöhung um
4 – 9 Prozent? Haben die Eltern auch 4 – 9 Prozent Gehaltserhöhung in den letzten Jahren erhalten? Müssen nun die Eltern wieder das ganz große Päckchen alleine tragen?
– Leider können wir es uns nicht leisten, die Eltern grundsätzlich von den Kiga-/Kitagebühren zu befreien. Das gibt im Moment die finanzielle Lage schon gar nicht her. Es wäre wünschenswert, aber dies sollte auch auf einer anderen politischen Bühne entschieden werden. Zur Zeit ist der Deckungsgrad gerade mal bei 16 Prozent.
– Aber was wir in der Gemeinde einführen könnten, ist eine gestaffelte Gebühr je nach Familieneinkommen. Das macht die Gebührenerhöhung wesentlich gerechter, sorgt für Ausgleich und richtet sich gegen die Verarmung von Familien mit geringem oder geringerem Einkommen und insbesondere gegen Kinderarmut. Immerhin arbeiten in dem reichen Land Deutschland ca. 7 Prozent der Werktätigen auf dem Niveau vom Mindestlohn und das sind 2 Mio. Menschen. Nur um mal um die Zahl zu benennen. Bei einer vollen Stelle wäre das ein Bruttolohn von 1.536 € im Monat. Dieses Einkommen ist wahrlich nicht auskömmlich und dies bei einer Vollzeitstelle.
Viele Gemeinden haben deshalb die gestaffelte Gebühr eingeführt. So z.B. die Kommunen:
In Heilbronn ist der Kindergarten (Ü3) komplett frei!
Und so kompliziert ist die Einführung gar nicht. Ich möchte Ihnen eine davon vorstellen:
Die Stadt Tübingen staffelt ihre Gebühren nach Anzahl der Kinder und Familien-Einkommen. Ich greife ein paar Beispiele heraus:
à bei einer 45 Stunden Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (Stand 2019)
Einkommen bis 20.000 € bei einem Kind 16 €, bei zwei Kindern 13 € und bei 3 Kindern 9 € pro Kind pro Woche
Einkommen bis 50.000 € bei einem Kind 54 €, bei zwei Kindern 46 € und bei 3 Kindern 39 € pro Kind pro Woche
Einkommen über 85.000 € bei einem Kind 107 €, bei zwei Kindern 97 € und bei 3 Kindern 86 € pro Kind pro Woche (Die Schallgrenze ist 85.000 €)
Nun wird die Verwaltung einwenden, wer diese Arbeit denn leisten soll? Zurecht?
Aber es ist ein einmaliger Aufwand, die Daten zu erheben, die Gebührensätze festzulegen und zu realisieren. Die neue Amtsleiterin könnte damit auch gleich ein neues Zeichen setzen. Letztlich bleibt auch für die Kommune mehr unter’m Strich.
Darüber hinaus besteht immer die Möglichkeit sich Studierende aus Kehl zu holen, die ein solches Projekt umsetzen und als Bachelor- oder Masterarbeit anerkannt bekommen.
Für dieses Modell werden wir von der Fraktion Bürgerliste – Bündnis 90 / Die Grünen in der künftigen Ausschusssitzung für Kinder- und Jugendbetreuung als auch im Gemeinderat uns stark machen und hoffen, dass die Gemeinderatskolleg*innen mitziehen.
So werden wir diesmal einer gestaffelten Erhöhung von 2 Mal 4,5 % zustimmen. Allen weiteren Erhöhungen erteilen wir eine Absage.
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