20.04.2021
gem. §34 Gemeindeordnung Baden- Württemberg
Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“
Sehr geehrter Herr Salomo
die Fraktion bittet um Auskunft, ob von der Verwaltung für die 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar Änderungswünsche an die Verbandsverwaltung der Region Rhein-Neckar übermittelt wurden. (Wir hatten bereits am Telefon darüber gesprochen) Sollte dies nicht der Fall sein, dann ist die Angelegenheit erledigt.
Sollten jedoch neue Flächenausweisungen, sei es für Wohnbauflächen oder gewerbliche Flächen, angemeldet worden sein, dann stellen wir den Antrag, dass über diese angemeldeten Flächen in der nächsten Sitzung zu beraten und zu beschließen ist. Es ist zu klären, ob diese Flächenausweisungen dem Willen und der Vorstellung des Rates entsprechen.
Begründung:
Neue Flächenausweisungen liegen in der Verantwortung des örtlich handelnden Gremiums und dieses hat über die Weiterentwicklung der Gemeinde die Entscheidungshoheit. Die Entscheidung über Ausweisungen, Planungen oder Planungswünschen von neuen Baugebieten liegt beim Gemeinderat.
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