Antrag der Fraktion
Grüne Liste Haßmersheim
Drucksache: 070/2023
- Hiermit beantragt die Fraktion Grüne Liste Haßmersheim einen Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag
dass die Verwaltung beauftragt werde ein Konzept für eine sozialverträgliche einkommensgestafelte Gebühr vorzulegen
–> Der Antrag wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt
Kita-Gebühren Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg müssen Eltern unterschiedlich tief in die Tasche greifen. In Heilbronn ist der Besuch ab drei Jahren beispielsweise kostenlos, in Stuttgart werden Gebühren fällig. In Stuttgart können Familien mit einem Jahreseinkommen bis 70.000 Euro eine FamilienCard erhalten, die die Kita-Gebühren reduziert. So ermäßigt sich der Preis beispielsweise von 0,93 Euro pro Stunde auf 0,86 Euro pro Stunde.
(…………..)
– Aber was wir in der Gemeinde einführen könnten, ist eine gestaffelte Gebühr je nach Familieneinkommen. Das macht die Gebührenerhöhung wesentlich gerechter, sorgt für Ausgleich und richtet sich gegen die Verarmung von Familien mit geringem oder geringerem Einkommen und insbesondere gegen Kinderarmut. Immerhin arbeiten in dem reichen Land Deutschland ca. 7 Prozent der Werktätigen auf dem Niveau vom Mindestlohn und das sind 2 Mio. Menschen. Nur um mal um die Zahl zu benennen. Bei einer vollen Stelle wäre das ein Bruttolohn von 1.536 € im Monat. Dieses Einkommen ist wahrlich nicht auskömmlich und dies bei einer Vollzeitstelle.
Kita-Gebühren Baden-Württemberg
Viele Gemeinden haben deshalb die gestaffelte Gebühr eingeführt. So z.B. die Kommunen:
- Tübingen
- Heidelberg
- Ostfildern
In Heilbronn ist der Kindergarten (Ü3) komplett frei!
Und so kompliziert ist die Einführung gar nicht. Ich möchte Ihnen eine davon vorstellen:
Die Stadt Tübingen staffelt ihre Gebühren nach Anzahl der Kinder und Familien-Einkommen. Ich greife ein paar Beispiele heraus:
à bei einer 45 Stunden Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (Stand 2019)
Einkommen bis 20.000 € bei einem Kind 16 €, bei zwei Kindern 13 € und bei 3 Kindern 9 € pro Kind pro Woche
Einkommen bis 50.000 € bei einem Kind 54 €, bei zwei Kindern 46 € und bei 3 Kindern 39 € pro Kind pro Woche
Einkommen über 85.000 € bei einem Kind 107 €, bei zwei Kindern 97 € und bei 3 Kindern 86 € pro Kind pro Woche (Die Schallgrenze ist 85.000 €)
Nun wird die Verwaltung einwenden, wer diese Arbeit denn leisten soll? Zurecht?
Aber es ist ein einmaliger Aufwand, die Daten zu erheben, die Gebührensätze festzulegen und zu realisieren. Die neue Amtsleiterin könnte damit auch gleich ein neues Zeichen setzen. Letztlich bleibt auch für die Kommune mehr unter’m Strich.
Darüber hinaus besteht immer die Möglichkeit sich Studierende aus Kehl zu holen, die ein solches Projekt umsetzen und als Bachelor- oder Masterarbeit anerkannt bekommen.
Haßmersheim, 19.05.23
Thorsten Ringwald Anna Leischner
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