Schottergärten in Haßmersheim

Auf die Problematik mit Schottergärten haben wir schon mehrmals hingewiesen. Das letzte Mal in der Kerweausgabe 2023:

Ob Schottergärten schön sind, darüber lässt sich bekanntlich streiten; unstrittig ist jedoch, dass sie klimaschädlich sind.

Viele Städte in Deutschland bauen mittlerweile „grüne Wohnzimmer“ in der Innenstadt auf, um Frischluft und Zirkulation zu verstärken und vor allem an heißen Tag den Einwohner*innen ein angenehmeres Klima zu beschaffen. Doch auf dem Land hat sich ein neuer Trend etabliert, nämlich genau das Gegenteil: Schottergärten zu errichten. Auch in Haßmersheim ist dieser Trend deutlich sichtbar.

Immer mehr Menschen schütten sich ihre Gärten – ob aus Bequemlichkeit oder aus anderen Gründen – mit Schotter- oder Kieselsteinen zu. Doch sind diese Schottergärten ökologisch wertlos. Sie haben einen negativen Einfluss auf die Biodiversität, beeinflussen das Klima durch die stärkere Erwärmung und sind versiegelte Oberflächen. Das Regenwasser wird nicht mehr dem Grundwasser zugeführt und bei Starkregen landet das Wasser in der übervollen Kanalisation oder schlimmstenfalls im Keller. Auch der Lärm der Autos wird durch den Schotter verstärkt.

Die Pflanzen in einem grünen Garten kühlen indes im Sommer die Luft, reinigen sie vom Feinstaub, produzieren Sauerstoff und bieten für Insekten wichtige Nahrung und Lebensraum. Gärten mit verschiedenen Blumen, Ostbäumen und -sträuchern und Gemüsebeeten sind wichtig, sie erhalten die Artenvielfalt. Natürlich machen  Gärten Arbeit, aber sie dienen der Entspannung, sind Rückzugs- und Erholungsort und wirken sich positiv auf die Menschen aus.

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) schreibt vor, dass unbebaute Flächen als „Grünflächen“ anzulegen oder anderweitig zu begrünen sind. Im neuen Naturschutzgesetz sind nun u.a. auch die sogenannten Schottergärten verboten. Landesbauordnung (LBO, § 9) Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. […]. Daraus folgt, Schottergärten waren auch schon vorher illegal.

Bestehende Schottergärten können – auch mit Hilfe vieler Angebote – wieder zurückgebaut werden, so dass jeder und jede das „grüne Wohnzimmer“ vor der eigenen Haustür haben kann.

Artikel: vom März 2021

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 22.07.2020 ein neues Naturschutz- und Landwirtschaftsgesetz beschlossen. Damit setzt Baden-Württemberg bundesweit Standards für mehr Artenvielfalt auf öffentlichen und privaten Flächen sowie in der Landwirtschaft. Im neuen Naturschutzgesetz sind nun u.a. auch die sogenannten Schottergärten verboten. § 21a S. 2 NatSchG: Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 1 LBO. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.

Daraus folgt, dass  Schottergärten schon vorher illegal waren. Ob alte – schon lang bestehende Schottergärten zurückgebaut werden müssen – entscheiden letztlich die Gerichte. Bei neuen Schottergärten muss die Baurechtsbehörde nach § 21a NatSchG einschreiten.

Schottergärten haben einen negativen Einfluss auf die Biodiversität, beeinflussen das Klima durch stärkere Erwärmung und sind versiegelte Oberflächen, die das Regenwasser nicht dem Grundwasser zuführen. Dagegen kühlen Pflanzen in einem grünen (Vor)Garten im Sommer die Luft, reinigen Luft von Feinstaub und produzieren Sauerstoff und bieten für Insekten wie Schmetterlinge und Bienen wichtige Nahrung und Lebensraum.

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